Mo 05.09.2016
Die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ orientiert sich am deutschen Vorbild „Hartz IV“. Das 2005 von Rot-Grün eingeführte Modell macht aus arbeitslosen Lohnabhängigen mit Versicherungsanspruch unmündige AlmosenempfängerInnen. Der Anspruch auf den Regelbedarf von €404/Monat verfällt bei „Vergehen“ wie unpassender Kleidung bei einem Vorstellungsgespräch. Betroffene können sich eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Öffis, Kino, Bars, Restaurants,...) nicht mehr Leisten und werden isoliert. Armut wird zum Massenphänomen, UnternehmerInnen profitieren doppelt: BezieherInnen sind erpressbar und müssen jeden Job annehmen. Wer noch Arbeit hat, gerät unter Druck, Verschlechterungen bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen, um nicht durch eine Billigarbeitskraft ersetzt zu werden.