Mi 29.01.2014
Gefährlich im Regierungsprogramm ist die „Verminderung des gesetzlichen Mehrarbeitszuschlags nur durch – nach dessen Einführung – getroffene kollektivvertragliche Regelungen.“ Dies bedeutet das Aushebeln von gesetzlichen Regelungen durch den Kollektivvertrag. Doch damit nicht genug: Es wird auch die „Ermächtigung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung, zur Normierung damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Entgelte“ propagiert. Dies bedeutet de facto die Möglichkeit zur Aushebelung von Kollektivverträgen durch betriebliche Vereinbarungen. Geführt wird das unter der Mär von mehr gegenseitiger Fairness im Arbeitsverhältnis. Tatsächlich bedeutet die Verlagerung auf immer kleinere und erpressbarere Ebenen eine Schwächung der Gewerkschaften und Aushöhlung der ArbeiterInnenrechte.