Sa 23.01.2016
Mit Staatsschutzgesetz und Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes wird ein noch umfangreicherer Geheimdienst eingerichtet und ausdrücklich zu allumfassender Ermittlung, Bespitzelung und Überwachung ohne richterliche Kontrolle ermächtigt. In den letzten Jahren gerieten vor allem AntifaschistInnen immer wieder ins Visier. Das wird nun noch leichter. So wird unter anderem die Störung einer (z.B. rechtsextremen) Versammlung zu einem „verfassungsfeindlichen Angriff“, was schon die Überwachung großer Personengruppen erlaubt. Dies bedeutet etwa eine de-facto Kriminalisierung antifaschistischer Demonstrationen wie die der Offensive gegen Rechts. Zusätzlich soll verstärkt auf V(erbindungs)-Leute gesetzt werden – also genau jene Strukturen, mit denen in Deutschland die rechtsextreme Szene massiv aufgebaut wurde.