Fr 22.06.2018
Schwerer Betrug und Untreue – was sich wie eine Stellenausschreibung für eine Karriere als bürgerlicheR PolitikerIn liest ist das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts gegen Peter Westenthaler. Westenthaler (ehemals FPÖ-Generalsekretär und BZÖ-Obmann) ist einer jener KarrieristInnen die sich über Postenschacherei einen Namen gemacht haben.
Die vielstelligen Beträge, welche Westenthaler veruntreute, werden gleich oder geringer bestraft als Diebstähle im Wert von wenigen 100 Euro. Westenthaler, welcher bereits am 3. Mai seine (gerade einmal) viermonatige Haftstrafe antreten sollte, hat zur Klärung seiner beruflichen Situation einen Aufschub bis August erhalten. Die Handlanger des Kapitals werden mit Samthandschuhen angefasst, während Verurteilte der ArbeiterInnenklasse in überbelegten Haftanstalten ihr Dasein fristen müssen, ohne Chance auf Fußfesseln oder Freigang. Vermögen und Privilegien der Reichen helfen ihnen auch dabei, kürzer und mit leichteren Haftbedingungen einzusitzen.
Um eins klar zu stellen: gut, dass er verurteilt wurde. Wenig verwunderlich dass FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan dieses Urteil kritisiert, auf Westenthalers stabile familiäre Situation hinweist und der österreichischen Justiz nun eine Rechtsprechung mit zweierlei Maß vorwirft. Da hat er recht, wenn auch anders als er es meint. Die „Klassenjustiz“ entscheidet nicht an Hand der Schwere der Tat, sondern auf Grund des sozialen Status, kurz: ob wir Teil der werktätigen Massen oder der herrschenden Elite sind.