Mo 01.03.2004
Am Montag, den 15. März fand der allerletzte Verhandlungstermin – diesmal vor dem Oberlandesgericht – im Prozess von Human Life International (HLI) gegen die Frauensprecherin der SLP, Claudia Sorger statt. Sie war aufgrund eines Artikels, in dem sie den „alltäglichen Terror“ von Human Life International beschrieben hatte, von Dietmar Fischer, dem Chef von HLI, wegen übler Nachrede verklagt worden. Das Landesgericht wies die Klage bereits im Juni 2003 in allen Punkten zurück. HLI ging sofort in Berufung. Jetzt wurde das Urteil vom Oberlandesgericht bestätigt.
Gegenstand der Klage war ein Artikel mit dem Titel „Terror vor der Klinik“, der zum Internationalen Frauentag in der Volksstimme (Nr. 10/2002) erschienen war und in dem die Methoden der radikalen Abtreibungsgegner beschrieben wurden. Folgende im Artikel enthaltenen Punkte wurden in der Klagsschrift als unwahr bezeichnet: Die MitarbeiterInnen von HLI „würden Terror vor der Klinik ausüben; würden Frauen beschimpfen und sogar am Betreten der Klinik hindern; würden Morddrohungen verbreiten; würden Lügenpropaganda verbreiten; würden Psychoterror ausüben.“ (aus der Klagsschrift vom 17.4.2002) Vertreten ließ sich Fischer von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami, der ehemaligen Kanzlei von Justizminister Böhmdorfer. Im Laufe des Verfahrens wechselte der HLI-Chef dann zur Anwaltskanzlei von Alfons Adam, dem Obmann der ultrakonservativen Pro Vita Bewegung für Menschenrecht auf Leben.
Bestimmend für die Urteilsfindung waren die Zeuginnenaussagen betroffener Frauen, die von den Belästigungen und Beschimpfungen berichteten sowie die Bestätigung des Personals betroffener Abtreibungskliniken. Insgesamt wurde im Rahmen des Verfahrens ausreichend bewiesen, dass HLI Psychoterror gegen Patientinnen und Klinikpersonal ausübt.
Wenn die radikalen Abtreibungsgegner mit ihrer Klage durchgekommen wären, hätte das einen enormen finanziellen Verlust und eine Bedrohung für die politische Aktivität für die SLP bedeuten. Aber nicht nur auf uns hätte eine Niederlage katastrophale Auswirkungen gehabt. Eine verlorene Klage hätte eine weitere Offensive gegen das Frauenrecht auf Abtreibung bedeutet. Deshalb war es notwendig, im Rahmen der Verteidigung vor Gericht den Wahrheitsbeweis anzutreten. Zahlreiche Frauen (ehemalige Patientinnen) und Klinikpersonal unterstützten uns dabei, indem sie aussagten, was ihnen vor den Kliniken widerfahren ist.
Die Aussagen einzelner Zeuginnen gingen sogar über die im Volksstimme-Artikel beschriebene Vorgangsweise der militanten Abtreibungsgegner hinaus. Besonders erschütternd war die Aussage einer jungen Frau, die von HLI-AktivistInnen gegen ihren Willen im „Lebenszentrum“ zwei Stunden festgehalten worden war. Trotz dieses strafrechtlichen Tatbestandes wurden seitens des Gerichtes keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet, was die Untätigkeit des Staates gegen die kriminellen Aktivitäten der radikalen AbtreibungsgegnerInnen bestätigt. Mit Unterstützung aus höchsten Kreisen der katholischen Kirche und ÖVP & FPÖ agieren die HLI-Aktivisten mit Methoden, die bis ins Kriminelle reichen.
Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch muss weiterhin verteidigt werden! Die SLP hat mit der Kampagne zur Verteidigung von Frauenrechten und mit dem gewonnenen Prozess einen entscheidenden Beitrag geleistet.