Di 24.12.2019
- In der bürgerlichen Demokratie werden „Vertreter*innen“ gewählt, die keine sind, aber Gesetze für alle machen. Sie werden nur alle 5 Jahre gewählt und sind dazwischen nicht abwählbar. Für gebrochene Wahlkampfversprechen oder Sozialabbau, der Leben zerstört, gibt es keinerlei vorgesehene Konsequenzen.
- Wer zahlt, schafft an: Hürden für Wählbarkeit und Veränderung sind hoch. Unterstützungserklärungen, 4 %-Hürde und Wahlkampf sind vor allem von finanzieller Stärke abhängig. Geld für die etablierten Parteien kommt oft von Unternehmen und Superreichen. Die Gewählten vertreten also nicht die Bevölkerung, sondern das Kapital.
- Rund 1,1 Millionen Menschen im Wahlalter sind in Österreich von Wahlen ausgeschlossen. Meist fehlt ihnen die Staatsbürgerschaft, weil Österreich eines der restriktivsten Länder bei Einbürgerungen ist. Aber auch 15-Jährige, die schon arbeiten, dürfen noch nicht wählen.
- Die Wahl zwischen Pest und Cholera hielt bei der vergangenen Nationalratswahl rund 1,5 Millionen (wahlberechtigte) Menschen davon ab, zu wählen. In Summe sind also mehr als 2,6 Millionen Menschen, die hier leben, arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen und von Gesetzen betroffen sind, an der ohnehin geringen Mitbestimmung nicht beteiligt.
- Haben Sie Ihre*n Chef*in gewählt? Die wichtigsten Lebensbereiche, Arbeit und Wirtschaft, finden fast gänzlich ohne demokratischen Prozess statt. Was wie produziert wird, wie gearbeitet wird, bestimmen Eigentümer*innen und Bosse ganz ohne Mitbeteiligung von Arbeitenden und Konsument*innen.
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