Mi 20.06.2012
Sehr geehrte Verantwortliche von Brussels Airlines
Ich habe erfahren, dass der Schubhäftling Omar Dibba mit Ihrem Flug am Donnerstag, den 21. 6. 2012 um 9.40 von Wien nach Brüssel abgeschoben werden soll.
Herr Dibba lebt seit 8 Jahren in Österreich und hat eine Lebensgefährtin und einen 4jährigen Sohn, Jeremias, in Wien. Seine Abschiebung bedroht nicht nur das Leben von Herr Dibba, sondern zerstört auch die Familie.
Die Abschiebung verstößt somit gegen die EU-Richtlinie, wonach das Kindeswohl bei solchen Fällen vorrangig ist. Das Recht auf Achtung des Familienlebens ist im Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt. (Siehe: http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html) Dieser Artikel wird besonders oft bei Abschiebefällen angewandt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich einer EU-Richtlinie widersetzen wollen.
Ferner widerspricht die Abschiebung auch gegen das 2010 in die österreichische Verfassung aufgenommene Gesetz zum Schutz des Kindeswohls, da das Kind österreichischer Staatsbürger ist.
Im Dezember 2010 weigerte sich einer Ihrer Piloten, den Schubhäftling Ousmane C. aus Wien nach Brüssel mitzunehmen. Damit wurde dessen Leben gerettet. Auch diese versuchte Abschiebung wurde im Nachhinein von der EU als illegal deklariert.
Ich rufe Sie somit auch in Ihrem eigenen Interesse dazu auf, Omar Dibba nicht auf diesem oder sonst einem Flug gegen seinen Willen mitnehmen. Machen Sie sich nicht zu Gehilfen einer illegalen Abschiebung!
Sollte sich Ihre Airline als Mithelferin dieser Abschiebung erweisen, werde ich mich in Zukunft vorsehen, mit Brussels Airlines zu fliegen.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Antwort,