Di 01.07.1997
Rund 150.000 SchülerInnen und StudentInnen arbeiten jedes Jahr in den Ferien in Betrieben Österreichs. Es gibt FerialarbeiterInnen und PflichtprakikantInnen. FerialarbeiterInnen sind in der Regel SchülerInnen und StudentInnen, die in den Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. Unter PflichtpraktikantInnen (z.B. HBLA...) versteht man SchülerInnen, die aufgrund ihres Lehrplans dazu verplichtet sind, in Betrieben einer gewissen Branche zu arbeiten.
Nicht nur, daß Jugendliche damit um ihre Ferien gebracht werden und die Bezahlung häufig lausig ist - Viele werden von den Unternehmern um einen Teil ihres Lohnes/Gehalts betrogen z.B um die ihnen zustehenden Anteile an Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Hinzu kommen dann noch Probleme, die sie mit gesetzeswidrigen Arbeitsbedingungen haben. Viele Jugendliche bekommen von den Unternehmern beispielsweise ungesetzliche Überstunden (unter Achzehnjährige dürfen nicht länger als 40 Stunden in der Woche arbeiten) aufgetragen, die sie aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, nicht abzulehnen wagen. Oftmals werden diese Überstunden vom Unternehmer nicht einmal korrekt bezahlt. Das heißt, den Unternehmern ist es nicht genug, an den Jugendlichen als billigen Arbeitskräften zu verdienen, sie versuchen auch noch, ihnen von dem wenigen, daß ihnen gesetzlich zusteht, soviel als möglich wegzunehmen. Viele Gesetzesüberschreitungen wären zu verhindern, wenn in den Schulen über diese Problematik entsprechend informiert würde - aber gerade in
diesen Schulen sind viele LehrerInnen selbst Unternehmer. Mancher Unternehmer versucht sich darauf auszureden, daß es sich um „Praktikanten“ handelt. Sie scheinen zu vergessen, daß jedeR, der weisungsgebunden, zur Anwesenheit und Arbeitsleistung verplichtet ist, ArbeitnehmerIn ist und deshalb alle arbeitsrechtlichen Ansprüche hat. (Ein echter Praktikant kommt und geht nach belieben und tut was er/sie will.)
Das Gastgewerbe ist in Bezug auf Gesetzesübertretungen dieser Art, trotz sowieso schon arbeitnehmerInnenrfeindlicher Sonderregelungen (unter Achzehnjährige können bis 22 Uhr eingesetzt werden und können bis zu 43 Stunden arbeiten) Spitzenreiter. Dies wird am Beispiel einer Siebzehnjährigen Pflichtpraktikantin deutlich, die drei Monate täglich 12 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten mußte, ohne eine einzige Überstunde bezahlt zu bekommen. Hinter diesem absoluten Negativbeispiel folgen Handel, Baugewerbe und Transportwesen. Ein Beispiel aus dem Textilgewerbe: Bezahlung für 1 Monat Arbeit: eine Schneiderschere (Wert: maximal öS 500.-).
Worauf Du achten solltest, wenn Du im Sommer einen Ferialjob machst :
- Die Arbeitszeit darf bis zum achzehnten Lebensjahr 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Aus diesem Grund dürfen Jugendliche auch nicht zu Überstunden herangezogen werden. Wenn dies trotzdem passiert, was leider oft der Fall, ist und sie auch geleistet werden, besteht selbstverständlich ein Recht auf Bezahlung - im Verhältnis 1:1,5.
- In der Zeit von 20 bis 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht eingesetzt werden. An Wochenenden muß jeder Jugendliche eine 43-stündige Ruhepause bekommen.
- Bei der Bezahlung mußt Du, neben dem Lohn, der orts- bzw. branchenüblich sein muß, auch noch einen Anteil an den Sonderzahlungen (Aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und die Urlaubsabfindung ( = Entschädigung für den nicht konsumierten Urlaub) erhalten.
- Am besten Arbeitszeiten genau mitschreiben (!!!) und nachher bei der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer nachrechnen lassen, ob Du alles bekommen hast, was Dir zusteht. Falls nicht - helfen Dir Gewerkschaft oder AK dabei, Dein Geld zu bekommen!