Fr 15.07.2016
Die Sommerzeit ist da, und die nächste Hitzewelle naht. Trotz jährlicher Rekordtemperaturen gibt es keine gesetzliche Regelung für Hitzeferien. Bei einer vorhandenen Klimaanlage sollte an heißen Tagen die Raumtemperatur zwar nicht über 25°C liegen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es aber nicht. Ist keine vorhanden muss zwar regelmäßig gelüftet, die Fenster beschattet, Ventilatoren und kalte Getränke bereitgestellt werden. Nur ist das an vielen Tagen auch nur ein Tropfen auf der heißen Stirn. Bei Arbeiten im Freien gibt es zwar eine Regelung ab 35°C im Schatten, ob gearbeitet wird entscheidet aber der/die ArbeitgeberIn. Anstatt sich im Sommer zu erholen, arbeiten sehr viele bis an den Rand der Erschöpfung und darüber hinaus.
Bezeichnend für die Prioritäten im Kapitalismus ist, dass es Fälle gibt, in denen erst für Abkühlung gesorgt wird, wenn Geräte und Materialien der Hitze nicht mehr standhalten oder Kundschaft abgeschreckt wird. Die Gewerkschaft müsste eine menschliche und vor allem gesundheitlich vertretbare Regelung erkämpfen. Die kalte Dusche für die Beschäftigten im Herbst bei den miesen Lohnabschlüssen kommt dann auch viel zu spät.