Do 20.12.2012
Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, steigt, doch sie erhalten nur ein „Taschengeld“. Arbeitsrechte gibt es keine, die demokratische Mitbestimmung ist minimal. Zwar gibt es nun in einigen Behindertenwerkstätten „Werkstättenvertreter“, doch sie haben kaum Rechte. Nötig sind echte Vertretungen ähnlich wie Betriebsräte, mit Kündigungsschutz, Informationsrechten, Einspruchsrechten usw. Gerne wird in der Behindertenarbeit von der „Normalisierung“ (Leben soll jenem von „NormalbürgerInnen“ angepasst werden) gesprochen – dazu würde auch eine entsprechende kollektivvertragliche Bezahlung gehören. Bei ÖGB, PolitikerInnen und Wirtschaftskammer gibt es Lippenbekenntnisse über „mehr Integration“. Gleiche Rechte als Voraussetzung zur Integration gibt es aber nicht!