Mo 08.03.2010
Ist eine Frau mit Kopftuch ein unterdrücktes Wesen? Oder ist eine Frau, die nicht mehr ihre Tradition und Kultur mit ihrer Kleidung zeigen darf, aller Bürgerrechte beraubt? Eine Frau ist dann unterdrückt und rechtlos, wenn sie nicht gleich behandelt wird wie ihre Brüder, Ehemänner, Cousins. Aber auch wenn sie nicht zur Schule oder Universität gehen darf: Sei es weil es ihr Männer und/oder der Staat verbieten - z.B. weil sie ein Kopftuch trägt.
Das Kopftuch ist nicht das zentrale Problem
Diskriminierung von Frauen mit Migrationshintergrund hat in Österreich viele Facetten: Sie beginnt bei Gesetzen, die es solchen Frauen verweigern, legal einer Beschäftigung nachzugehen. Sie geht weiter über ein Bildungssystem, welches gerade für junge Migrantinnen oftmals nicht einmal zum Hauptschulabschluss führt. Und sie endet bei der alltäglichen Hetze und Diskriminierung – den Vorurteilen und Feindbildern, die von FPÖ, Medien und Co. bewußt in die Gesellschaft eingepflanzt werden. Vor allem die zweite und dritte Generation von MigrantInnen beantwortet diese Zuständende mit demonstrativer Unterstreichung ihrer “eigenen Identität”; bzw. dem was dafür gehalten wird. In der Zeitung “Biber” meint eine junge Frau dazu: “Der Entschluss, mich verhüllt zu zeigen kam über Nacht. Ich wollte ein Kopftuch tragen. Es war der innere Drang, Menschen zu beweisen, dass eine Kopftuchträgerin nicht automatisch ein willenloses Geschöpf ist (…) Ich beschloss, mich mit den gehänselten Frauen und Mädchen zu solidarisieren.”
Viele Optionen für Frauenrechte zu intervenieren
Trotzdem wird ein simples „Verbot“, das Kopftuch zu tragen, von vielen immer noch als geeignetes Mittel erachtet, um die Emanzipation der Frau voranzutreiben. In Frankreich, einem Staat, der sich zugute hält, Religion von sich fernzuhalten, ist das Kopftuch in öffentlichen Gebäuden, also auch Schulen verboten. Doch selbst dort, wo das Kopftuch ein aufgezwungenes Symbol einer „radikalen religiösen Praxis“ ist, bedeutet das nichts anderes, als dass den betroffenen Frauen der Zugang zur Bildung erschwert wird. Wir meinen: Wenn der Staat es ernst meinen würde, hätte er ganz andere Optionen, gegen Diskriminierung vorzugehen. Z.B. durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze oder die Einführung einer gemeinsamen Schule aller 6-18jährigen!
Kopftuchnadeln als Problem für Frauenbeschäftigung?
So manches Argument, das sich für ein Verbot des Kopftuchs ausspricht, wirkt plump und lächerlich. „Ich würde ihr erklären, dass sie beispielsweise keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“, erklärt SP-Frauenministerin Heinisch-Hosek im Profil Interview im Februar 2010, dazu, womit sie vor der islamischen Glaubensgemeinschaft ein eventuelles Kopftuchverbot argumentieren würde. Liegt das daran, dass verschleierte Frauen wirklich, so Heinisch-Hosek eine Gefahr darstellen, wenn Nadeln von den Kopftüchern von Fließbandarbeiterinnen in Lebensmittel fallen? Bestenfalls steckt hinter solchen Behauptungen komplette Ahnungslosigkeit. Denn die Kopfbedeckung ist in den meisten Lebensmittelbetrieben in Österreich ohnehin Pflicht.