Do 01.06.2000
Zeitgleich mit der AK-Wahl (18. Mai 2000) fanden beim „Österreichischen Hilfswerk für Taubblinde” (ÖHTB) Betriebsratswahlen und Wahlen zur Behinderten-Vertrauensperson statt. Der Betrieb „ÖHTB” ist seit Jahren in zwei Vereine, „ÖHTB” und „ÖHTB-Fachwerk” aufgeteilt, obwohl beide Vereine das gleiche Vereinsziel, nämlich die „Betreuung behinderter Menschen” haben. Vor einigen Monaten wurden dann noch Kolleginnen und Kollegen beider Vereine in einer neu gegründeten GMBH. angestellt. Die Aufspaltung der Belegschaft in 2 Vereine und eine GmbH stellt insgesamt ein Problem für eine aktive Betriebsratsarbeit dar.
Bereits im April schlossen sich die Betriebsratskörperschaft von „ÖHTB” und „ÖHTB-Fachwerk” zu einem gemeinsamen Betriebsrat zusammen. Beide Vereine und die neue GmbH stellen nach § 62 c Arbeitsverfassungsgesetz einen einheitlichen Betrieb dar! Daher wurde auf einer Betriebsversammlung eine neue Betriebsratswahl für den Betrieb „ÖTHB” ausgeschrieben.
In der Vergangenheit war die Absicherung der Dienstfreistellung für die Betriebsratsvorsitzende ein Problem für den alten ÖHTB-Betriebsrat. Die Freistellung ist für eine effiziente Betriebsratsarbeit aber unbedingt erforderlich!
Eine Freistellung ist ab 150 Angestellten möglich. Bei der letzten BR-Wahl im „ÖHTB” waren noch knapp unter 200 KollegInnen beschäftigt. Es wurde danach fast nur mehr in den Verein „ÖHTB-Fachwerk” aufgenommen, bis schließlich die bedeutsame Grenze von 150 unterschritten wurde.
Nach langer Zeit sehr erfolgreicher Betriebsratsarbeit, in der unter anderem der Abschluß einer guten Arbeitszeitvereinbarung gelang, wurde die Freistellung schließlich im Dezember 99 seitens der Geschäftsleitung beeinsprucht.
Wenn die Wahl eines einheitlichen Betriebsrates für den Betrieb „ÖHTB” hält, so ist auch die Freistellung abgesichert. Der Behindertenbetreuer Michael Gehmacher wurde als stellvertretender Vorsitzender in diesen neuen gemeinsamen ÖHTB-Betriebsrat gewählt.