Do 20.12.2012
Frei nach dem Motto „nur wer produziert, rentiert sich“ werden in Österreich Menschen mit Behinderung „behindert“. Obwohl Unternehmen bei einer Beschäftigtenzahl von über 25 verpflichtet wären, einen „begünstigten Behinderten“ einzustellen, erfüllen die meisten Unternehmen, aber auch der öffentliche Dienst, diese Vorgabe nicht! Als Ausrede muss oft der „Kündigungsschutz“ herhalten. Dieser bedeutete früher, das ArbeitnehmerInnen mit über 50 % Behinderung nur mit Zustimmung eines eigenen Ausschuss im Landessozialamt gekündigt werden konnten. Seit Jahren kämpft die Wirtschaftskammer gegen diesen Kündigungsschutz. Gerne verschweigt sie dabei, dass es für die Einstellung von „begünstigten Behinderten“ großzügige Förderungen (von Bundessozialamt, AMS, den Bundesländern usw. ) für die Unternehmen gibt. Nun haben die Unternehmen einen ersten Teilsieg gegen behinderte Menschen errungen. Mit dem Belastungspaket 2010 wurde auch der Kündigungsschutz gelockert. Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2011 begründet werden, gilt der Kündigungsschutz erst nach vier Jahren! Wir „prophezeien“ schon heute: 1) Diese Regelung wird keinen einzigen neuen Job für behinderte Menschen bringen. 2) Es wird viele Kündigungen – „zufälligerweise“ am Ende des dritten Jahres – geben. Weniger Kündigungsschutz schafft keine Jobs – das hat sich auch bei den Lehrlingen gezeigt, wo er ebenfalls aufgeweicht wurde. Wir kämpfen für den vollen Kündigungsschutz für behinderte ArbeitnehmerInnen und auch alle anderen Beschäftigten!