Di 15.01.2002
In der Dezemberausgabe der "Kompetenz", dem Mitgliedermagazin der Gewerkschaft der Privatangestellten, erschien ein Artikel des SLP-Mitglieds David Mum. Darin wird die neue Abfertigungsregelung bzw. der Vorschlag der Sozialpartner als positiv bewertet. Dieser Artikel hat auf Grund einiger Anfragen, eine Klarstellung der SLP- Position notwendig gemacht.
Wir lehnen den Sozialpartnervorschlag zur Abfertigung ab. Klar ist, die derzeitige Abfertigungsregelung hat einige erhebliche Nachteile. Abfertigung bekommt nur, wer mindestens drei Jahre durchgehend in einem Betrieb arbeitet. Außerdem muss das Dienstverhältnis durch eine einvernehmliche Lösung oder durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers gelöst werden. Laut einer Wifo-Schätzung trifft das nur bei 12% der ArbeitnehmerInnen zu. Vor allem Saisonbeschäftigte und Menschen die selbst kündigen oder entlassen werden, fallen um die Abfertigung. Es wäre die Aufgabe des ÖGB gewesen eine Regelung zu erkämpfen, die keine drei Jahresfrist kennt. Also eine Abfertigung ab den ersten Tag, die bei jedem Ende eines Dienstverhältnisses ausbezahlt wird. Diese Regelung hätte durch eine harte Auseinandersetzung mit den Unternehmern erkämpft werden müssen.
Wer bekommt was?
Die schnelle Einigung mit der Wirtschaftskammer zur neuen Regelung wird vom ÖGB als Erfolg der Urabstimmung verkauft. Tatsächlich wäre die Urabstimmung eine Chance für eine Kampf für eine tatsächliche Verbesserung der Abfertigungsregelung gewesen. Der Grund für die schnelle Zustimmung der Wirtschaftskammer liegt auf der Hand. Auf längere Sicht gesehen, zahlen die Unternehmer weniger. Geld wird von der ArbeiterInnenschaft zum Kapital umverteilt. Nach dem neuen Modell, zahlt jeder Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag (1,5377% der Lohnsumme) in eine Abfertigungskassa ein. Diese soll mit 6% Verzinsung veranlagt werden. Bei einem Dienstgeberwechsel des Arbeitnehmers wird der einbezahlte Anteil auf die Abfertigungskassa des neuen Betriebes überwiesen. Dazu eine Rechnung des Gewerkschaftlichen Linksblocks: Bei einer ArbeiterIn mit 20.000 brutto Monatslohn, erhält diese im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach drei Jahren, zwei Monatsentgelte also 46.600,- Schilling. Nach der neuen Regelung erhalt sie jetzt 12.852,-. Also ein massiver Einkommensverlust. Wobei sie den Vorteil hat, in den drei Jahren den Dienstgeber wechseln zu können. Im Falle der Selbstkündigung bekommt sie das Geld nicht ausbezahlt, sondern nimmt es als eine Art "Rucksack" bis zur Pension mit.
3-Säulenmodell durch die Hintertür
Hier liegt der zweite Grund für die Zustimmung der Wirtschaftskammer: Die Bürgerlichen streben statt dem jetzigen Pensionssystem ein "3 -Säulenmodell" an: 1. Säule: kleine staatliche Pension, 2. betriebliche Pension und 3. private Pension. Die Abfertigung soll schrittweise in eine Betriebspension umgewandelt werden, um einen Vorwand für weitere Pensionskürzungen zu haben! Einige ArbeitnehmerInnnen werden so auf einen hochklingenden Betrag als Abfertigung, zum Pensionsantritt kommen. Schon bald wird die bürgerliche Propaganda beginnen: "Wer mit soviel Geld in Pension geht, braucht keine so hohe Pension aus der Sozialversicherung mehr." Tatsächlich ist die Abfertigung eine Form des Entgeltes und nicht der Pension! Auch wenn die neue Regelung für Einige eine geringfügige Verbesserung bringt, unterm Strich ist die Bilanz negativ! Durch diesen faulen Kompromiss hat uns die Gewerkschaftsführung, die Chancen auf eine echte Abfertigungsreform genommen. Würde der ÖGB seine Beschlüsse ernstnehmen, und das Ergebnis der Urabstimmung respektieren müsste er längst zu kämpfen beginnen.