Mogelpackung Kurzarbeit!?

Kurzarbeitsregelung ist großes Geschenk an die Unternehmen, finanziert aus Steuergeldern

Das Konzept klingt simpel: Betriebe haben die Möglichkeit, Beschäftigte in Kurzarbeit zu schicken. Zwischen 10 und 90 % kann die Reduktion der (bisherigen) Arbeitszeit betragen. Die Ersatzrate für die/den Beschäftigten beträgt - je nach vorigem Einkommen gestaffelt - zwischen 80 und 90 %. "Der Dienstgeber zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, den Rest übernimmt das AMS" fasst der Standard zusammen. Klingt nach einem guten Modell, viele Arbeiternehmer*innen werden froh sein, wenn so der Arbeitsplatz gesichert ist. Zudem wäre bei Arbeitslosigkeit die Ersatzrate nur 55-60 % des bisherigen Einkommens. Der ÖGB, maßgeblich mitverantwortlich für die "Corona-Kurzarbeit", ist begeistert: "Das neue Kurzarbeitsmodell werde von den Unternehmen sehr gut angenommen, berichtet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian in einem aktuellen Interview. Zehntausende österreichische Betriebe haben in den letzten Tagen Anfragen zur Kurzarbeit gestellt. In über 20.000 Unternehmen gibt es bereits konkrete Vorbereitungen, viele weitere haben Kündigungen zurückgezogen, um ebenfalls auf Kurzarbeit umzustellen." (www.oegb.at) Der Gewerkschaftliche Linksblock GLB sieht das zwar ein wenig kritischer, nimmt aber trotzdem positiv auf die Kurzarbeit Bezug, wenn er Unternehmen rät jetzt nicht zu kündigen: "Es ist unverständlich, dass zahlreiche Unternehmen trotz weitreichendem Kurzarbeitsmodell auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal pfeifen und stattdessen lieber kündigen, kündigen und kündigen“ kritisiert Linksgewerkschafter Stingl." (www.glb.at) Also aus gewerkschaftlicher Sicht - fraktionsübergreifend - alles paletti; zumindest mit der Kurzarbeit?

Klar ist, dass jedeR Beschäftigte aktuell froh ist, nicht zu den bald 200.000 Menschen zu gehören, die Coronabedingt bereits ihren Job verloren haben. Darauf zählen auch die Unternehmen, wissen sie doch um die Erpressbarkeit „ihrer“ Beschäftigten. Bei näherem Hinschauen zeigt sich allerdings rasch, dass bei der Kurzarbeitszeitregel der Teufel im berühmten Detail steckt.

Arbeitsplatz nur ein Monat nach Ende der Kurzarbeit sicher

Während der Betrieb zur Kurzarbeit angemeldet ist, muss der Beschäftigtenstand zwar gleichbleiben. Soweit so gut. Danach aber kann in der Folge erst recht abgebaut werden: Der Kündigungsschutz für Arbeiternehmer*innen beträgt individuell genau ein Monat nach Ende der (eigenen) Kurzarbeit. 

Beschäftigte zahlen in jedem Fall drauf

Und die Beschäftigten zahlen in jedem Fall drauf. Erstens durch die Einkommensverluste (mindestens 10 %). Zweitens wohl durch die gelebte Praxis in den Betrieben: Das Modell bedeutet, dass Unternehmen am meisten Förderung abholen, wenn sie ihre Beschäftigten möglichst auf das Mindestmaß von 0 % des bisherigen Beschäftigungsausmaßes reduzieren. Ob sich in der Praxis dadurch die real geleistete Arbeitszeit um 100 % verringert, darf mehr als bezweifelt werden. Schon bisher wurden ja beispielsweise 17 % der Überstunden nicht korrekt vergütet. Gerade in Zeiten der Krise stehen Arbeiternehmer*innen massiv unter Druck. Und schlussendlich drittens durch die Kosten dieses Modells: Aktuell ist eine Milliarde Euro für diese Subvention der Unternehmen vorgesehen, eine weitere Aufstockung aus (Lohn)Steuergeld ist jederzeit möglich. Zum Vergleich: Die 35 Stundenwoche in der Sozialwirtschaft (bei vollem Lohnausgleich) für die die Beschäftigten dort gerade in einem Arbeitskampf standen würde pro Jahr weniger als die Hälfte dieses Betrags kosten...

Kurz der Keynesianer?

Die Regierungsmaßnahme wirkt wie eine Abkehr vom bisher klar neoliberalen Kurz-Kurs. Doch wie auch andere bürgerliche Regierungen in Krisen (und Kriegs-)Zeiten geht es der aktuellen Regierung nicht wirklich um „die Beschäftigten“, auch wenn sie das Medienwirksam verkündet. Vielmehr geht es um eine Stabilisierung der politischen Lage sowie die Stützung der Massenkaufkraft um die österreichische Wirtschaft vor einem all zu harten Eintauchen in die kommende Krise abzufedern. Dass die Kosten dafür wieder einmal nicht die Unternehmen, sondern – kurz-, mittel- und langfristig – die Beschäftigten bzw. die Arbeitslosen werden zahlen müssen gehört auch zum Plan der Regierung.

Und die Gewerkschaft?

Sind die Gewerkschaften darauf vorbereitet, gegen den zu erwartenden Missbrauch der Kurzarbeitsregelung sowie den Versuch, uns dann die Kosten dafür umzuhängen (und nicht den Unternehmen) zu kämpfen? Sieht man sich den „nationalen Schulterschluss“ der Gewerkschaftsführung mit Regierung und Unternehmen an sowie die schon in Vor-Corona-Zeiten niedrige Bereitschaft, kämpferisch für die Interessen der Kolleg*innen einzutreten bleibt nur ein Schluss: die Basis muss sich selbst organisieren, will sie ihre Rechte verteidigen!

Unternehmen dürfen die Corona-Krise nicht auf ihre Beschäftigten abwälzen

  • Generelles Kündigungsverbot und Nichtigkeit aller bisherigen Kündigungen sowie Nichtigkeit aller (angeblich) „einvernehmlichen“ Kündigungen/Auflösungen
  • Volle Bezahlung bei Kurzarbeit, nicht bloß 80 oder 90%
  • Genereller Mindestlohn von 1.700 Euro
  • Arbeitslosengeld generell mindestens 1.700 Euro – unbefristete Auszahlung.
  • Müssen Firmen durch öffentliche Gelder „gerettet“ werden, dann Übernahme dieser Unternehmen durch die öffentliche Hand. Gegebenenfalls Umstellung von Produktion und Arbeit auf aktuelle benötigtes – organisiert durch Vertreter*innen der Belegschaft.
  • Finanzierung dieser Maßnahmen durch die Milliardenrücklagen der Großkonzerne – Wo liegen die Gewinne der letzten Jahre? Genaue Prüfung der Firmenunterlagen durch Vertreter*innen der Belegschaften und der Gewerkschaften.

 


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