Fr 25.09.2015
Der heurige Sommer war heiß. Der Herbst kann es auch werden, z.B. bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen im Metall-Bereich. Mit an Bord wird auch wieder die viel gepriesene Freizeitoption sein. Dabei kann der/die Beschäftigte statt der IST-Lohnerhöhung eine zusätzliche Woche Urlaub nehmen (jedes Jahr solange man in der gleichen Firma bleibt). Das ist jedoch nur möglich, wenn übers Jahr gerechnet der IST-Lohn so viel über dem KV-Lohn liegt, dass diese Differenz dem Wert einer Woche entspricht. Da heute kaum noch wer über Kollektiv eingestellt wird und eine außerordentliche Lohnerhöhung selten ist, kommt die Möglichkeit der extra Freizeit hauptsächlich älteren KollegInnen und den MusterschülerInnen der Chefs zugute. Voraussetzung ist außerdem eine Betriebsvereinbarung, in der noch die besonderen Rahmenbedingungen bzw. ob das Modell überhaupt zur Anwendung kommt, ausgehandelt wird. So sparen v.a. Firmen mit schlechter Auftragslage wohl mit sanftem Druck Personalkosten. Was der ÖGB damit nicht erreicht, ist gegen die ständig steigenden Lebenskosten, Arbeitslosenzahlen und Arbeitsbelastungen anzukämpfen. Dazu braucht es Arbeitszeitverkürzung, mehr Personal UND Lohnerhöhung.