Do 17.10.2013
Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden darf keine Teilzeitbeschäftigung sein, sondern muss bei vollem Lohn stattfinden. Die letzte Arbeitszeitverkürzung gab es in Österreich vor 43 Jahren. Die Vermögen und Gewinne sind seither weit stärker gestiegen als die Reallöhne. Das Geld für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn ist da. Eine kleine superreiche Elite, nämlich 1 % der privaten Haushalte, sitzt auf einem Vermögen von sagenhaften 469 Milliarden. Unternehmen sitzen auf einem riesigen Berg von nicht investiertem Kapital. Mit der Enteignung der Superreichen und einer Steuer von 50 % auf nicht investiertes Kapital kann sinnvolle, notwendige, gut bezahlte, gesunde und selbstbestimmte Arbeit für alle ermöglicht werden, die den Bedürfnissen der Menschen, insbesondere auch der Arbeitenden entspricht.