Bäckereiketten Mann & Ströck beuten Beschäftigte aus

Lukas Kastner

Dass die Arbeitsbedingungen bei Bäckereiketten wie Mann oder Ströck mieß sind, ist mittlerweile bekannt und wurde auch von einigen Medien aufgegriffen. Doch bei Mann werden MitarbeiterInnen im Krankheitsfall um einen Teil ihres Gehalts betrogen. Dies funktioniert mittels eines Prämiensystems. Wenn eine Filiale ihre Vorgaben erreicht erhält jedeR MitarbeiterIn eine Prämie von 117 Euro. Im Krankheitsfall kann diese Prämie allerdings einbehalten werden. Mann Vertriebschef Christian Reichinger verteidigt das Modell im Standard-Interview: "Es liegt im Ermessen des Filialleiters, zu entscheiden, ob der Mitarbeiter das Team im Stich gelassen hat." Somit werden kranke MitarbeiterInnen als unkollegial gebrandmarkt und Ausbeutung auf höchstem Niveau gerechtfertigt. Die Marschrute scheint klar: JedeR der krank ist, ist unprofitabel und daher wird ihr/sein Gehalt gekürzt. Für viele sind derartige Maßnahmen ein Grund krank zur Arbeit zu gehen. Besonders in der Lebensmittelbranche ist dies ein untragbarer Zustand.

Vor kurzem wurde bekannt, dass die Gewerkschaften GPA und ProGe rechtliche Schritte gegen Mann und Ströck einleiten wollen, da diese ihre Beschäftigten nicht nach dem vorgeschriebenen Industrie Kollektivvertrag, sondern nach dem wesentlich geringeren Gewerbe KV bezahlen. Zum Beispiel fangen ArbeiterInnen in der untersten Gehaltsstufe bei € 1.278,28 statt 1.381,30 an.

Und damit es gegen die Super-Ausbeutung bei Mann und Ströck keinen Widerstand gibt, gibt es in beiden Ketten keinen Betriebsrat. Dass die Belegschaft keinen will, ist nicht anzunehmen...

Die Beschäftigten müssen unverzüglich nach dem höheren Industrie KV bezahlt werden (der ja auch nicht gerade berauschend hoch ist!). Anstatt einer sporadischen Prämie muss das Gehalt um mindestens diesen Betrag erhöht und somit fix ausbezahlt werden. Darüber hinaus muss es eine Lohnerhöhung geben, die weit über der Inflation steht (mind. 5%). Die Gründung eines Betriebsrates wäre ein wichtiger Schritt im Kampf für die Rechte der ArbeiterInnen. Um Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen, braucht es die aktive Beteiligung der Belegschaft und daher einen demokratischen Betriebsrat, der Forderungen und Schritte mit der Belegschaft abspricht, einer Abstimmung unterzieht und gemeinsam mit der Belegschaft eventuelle Kampfmaßnahmen vorbereitet. Denn Kampfmaßnahmen, bis hin zum Streik können nötig sein, um Forderungen nach einem höheren Gehalt etc. durchzusetzen.