Di 01.06.2010
Mitte Jänner kam es in Salzburg zu einem polizeilichen Übergriff auf eine Kundgebung gegen die unmenschliche Asylpolitik von Innenministerin Fekter. Zwei Aktivisten sind jetzt auf Grund ihres Engagements mit einem drakonischen Urteil konfrontiert.
SPÖ und ÖVP haben in den letzten Jahren laufend die Forderungen der FPÖ zur Asylpolitik umgesetzt. Eine Verschärfung folgte auf die andere. Heute kann in Österreich nicht mehr von einem Recht auf Asyl gesprochen werden. Und die Regierung will weiter verschärfen. Treibende Kraft bei der Menschenjagd an der Grenze und den Repressionen im Inneren ist Innenministerin Maria Fekter. AsylwerberInnen sollen in Zukunft wie StraftäterInnen behandelt werden. Schubhaft ist für die meisten an der Tagesordnung, nicht die Ausnahme. Wie viele Menschenleben diese Politik(erInnen) auf dem Gewissen hat/haben ist nicht klar. Sicher ist aber, dass Markus Omofuma nicht das einzige Opfer war.
Gegen diese Politik regt sich seit einiger Zeit verstärkter Widerstand. In Wien demonstrierten hunderte Menschen gegen die Abschiebung von zwei nigerianischen Asylwerbern, die zuvor brutal verhaftet wurden. Hier ist besonders der ÖGB gefragt Aktionen zu starten, was bisher leider nicht passiert ist. Die GPA-DJP-Jugend hat einen aufrechten Beschluss, in dem gefordert wird „sich an Aktionen der Bleiberechtsbewegung zu beteiligen“. So könnten die Gewerkschaften Vida und GPA-DJP beispielsweise mit ihren Mitgliedern auf den Flughäfen und beim Bordpersonal Aktionen organisieren um die Abfertigung von Chartermaschinen mit Schubhäftlingen zu verhindern.
In Salzburg fand Mitte Januar eine Kundgebung gegen einen Vortrag der Innenministerin im Wifi statt. Diese wurde nach kurzer Zeit brutal von einem Großaufgebot der Polizei angegriffen. Zwei Teilnehmer der Kundgebung wurden willkürlich und unter massiver Anwendung von Gewalt verhaftet und in Handschellen abgeführt. Auf die wiederholte Frage eines Festgenommenen nach dem Grund für die Verhaftung wurde ihm geantwortet: „Weilst a Oaschloch bist!“ Am 22. März startete der Prozess gegen die beiden Aktivisten am Salzburger Landesgericht. Die Vorwürfe lauten auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „schwerer Körperverletzung“ weil ein Polizist angab er wäre attackiert worden und hätte sich in Folge am Knie verletzt.
Für das Innenministerium war die Sache schon vor Beginn der Verhandlung klar. Am 25. Jänner wurden zwei der beteiligten Polizisten für ihren Einsatz ausgezeichnet.
Das Gerichtsverfahren lief zu nicht kleinen Teilen unter äußerst fragwürdigen Bedingungen ab. So wurde der Lokalaugenschein (bei dem es unter anderem darum gehen sollte die Lichtverhältnisse zu prüfen) bei deutlich anderen Lichtverhältnissen als zur Zeit des Vorfalles durchgeführt. Beobachter des Verfahrens wechselten laufend zwischen Gerichtssaal und Gang hin und her. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass diese die wartenden ZeugInnen der Polizei über das Verfahren informierten. Die Richterin ließ ein medizinisches Gutachten zum angeblich verletzten Knie nicht zu.
Am 28. Mai wurde das Urteil gefällt. Neun Monate Haft für den Erstangeklagten (davon ein Monat unbedingt) und sechs Monate bedingte Haft für den Zweitangeklagten. Von Seiten der Verteidigung wurde Einspruch erhoben. Dieses drakonische Urteil verbaut – wenn es rechtskräftig wird – zwei jungen Menschen (auf Grund der daraus folgenden Vorstrafe) viele Möglichkeiten für ihre Zukunft. Während die Behörden über ein Jahr brauchen um die rechtsextremen Attentäter von Ebensee anzuklagen und ein Polizist, der in Krems einen Jugendlichen erschossen hat acht Monate bedingt bekommt, geht hier die Justiz mit aller Härte vor. Von Seiten des Staatsapparats wurde hier offensichtlich ein Exempel statuiert um die Bewegung gegen die „Asyl“politik der Regierung wie auch die gesamte fortschrittliche und ArbeiterInnenbewegung einzuschüchtern. Die Sozialistische LinksPartei verurteilt die Entscheidung des Gerichts wie auch das Vorgehen der Polizei auf das Schärfste und solidarisiert sich voll mit den betroffenen Aktivisten.