Mo 05.11.2018
2012 schlug Kurz vor, Eltern, deren Kinder im höheren Maß Schule schwänzen, eine 1.500€ hohe Strafzahlung aufzuerlegen. Jetzt folgen den Worten Taten.
Fehlen SchülerInnen drei Tage unentschuldigt – im Laufe von neun Jahren Pflichtschule – erfolgt eine Anzeige. Eine bis zu 440€ hohe Strafe kann die Folge (mindestens 110.-) sein. Sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe für die Eltern ist möglich.
Diese Strafen werden nichts dazu beitragen, dass SchülerInnen weniger schwänzen. Die Ursachen für das Fernbleiben werden dadurch nicht angetastet. Viele SchülerInnen schwänzen, weil sie dem Leistungsdruck nicht standhalten, psychische Erkrankungen nehmen zu. Andere bleiben zu Hause, um kranke Verwandte zu pflegen, oder um auf jüngere Geschwister aufzupassen. Kinder mit alkoholkranken oder drogenabhängigen Eltern haben oft nicht einmal die Möglichkeit, eine Entschuldigung zu bekommen. Und wegen Kürzungen gibt es nicht genügend SozialarbeiterInnen, um bei solchen Problemen zu helfen. Ganz im Gegenteil. Dieser Schritt in Richtung Law&Order wird vor allem diese meist einkommensschwachen Familien treffen, reichere können die Strafen einfach bezahlen.
Wieder einmal werden Symptome, nicht Ursachen bekämpft. Stattdessen muss das Bildungssystem besser finanziert werden und mehr SozialarbeiterInnen und SchulpsychologInnen angestellt werden.