So 29.07.2018
17 führende Aktivisten der „Identitären Bewegung“ (IB) stehen seit Mai unter Anklage. Ihnen wird Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung vorgeworfen. Wir weinen den Identitären keine Tränen nach, allerdings ist diese Anklage nur mit Vorsicht zu genießen:
Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Schritte das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen, sondern bestenfalls aufschieben. 2017 wurde die deutsche NPD als verfassungsfeindlich eingestuft, wegen ihrer “Bedeutungslosigkeit” allerdings nicht verboten. Als 2007 Mitglieder des BfJ (Bund freier Jugend, Oberösterreich) wegen Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen und Verherrlichung derer Ideen vor Gericht standen, wurden alle in erster Instanz freigesprochen. Später waren viele von ihnen in anderen rechten Organisationen weiter aktiv. Das Verbot der HdJ (Heimattreue deutsche Jugend) erzielte ebenfalls nicht das gewünschte Resultat: Ihre Mitglieder wanderten in die NPD oder andere rechtsextreme Gruppierungen über.
Die jüngere Geschichte zeigt also, dass im Kampf gegen den Rechtsextremismus kein Verlass auf den Rechtsstaat ist - trotz Einstufungen der IB als rechtsextreme Organisation mit neofaschistischen Tendenzen.
Die Identitären veranstalteten im Mai mehrere Kundgebungen. Der Staat mischte sich lediglich in Form von Polizeieinsätzen ein, um spontane Proteste aufzulösen und die IB ungehindert ihre Hetze verbreiten zu lassen. Nicht durch juristisches Geplänkel, sondern nur durch breiten Widerstand können rechtsextreme Bewegungen langfristig gestoppt werden!