Mo 01.03.1999
Die 50-Jahr-Feier der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“(AEdM) diente 1998 in einer Reihe von Veranstaltungen den Herrschenden dazu, sich das Mäntelchen der Demokratie umzuhängen. Doch wie sieht es konkret mit dem Recht auf Arbeit, dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Wohnen aus? Die zahlreichen Arbeitslosen und Obdachlosen geben hierauf ausreichend Antworten. Beispiele wie Pinochet und die Türkei (Öcalan-Entführung) zeigen, daß von globalen Menschenrechten keine Rede sein kann. Doch der österreichische Staat ist nicht viel besser...
Einige Beispiele aus meiner Flüchtlingsarbeit zeigen, wie es um die „allgemeinen Menschenrechte“ in der Steiermark bestellt ist: Ein staatenloser Palästinenser wurde mit Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet belegt - was „natürlich“ auch ein Arbeitsverbot beinhaltet. Andererseits wurde ihm die Ausreise verweigert, indem man ihm keine Reisezertifikate ausstellte: Statt dem Asylrecht wurde dem politisch verfolgten Mann eine Existenz als „U-Boot“ zugesprochen.
Kürzen bei den Schwächsten
Das Sozialamt in Graz, welches die Grundversorgung einer Anzahl von MigrantInnen sicherzustellen hat (Unterkunft rund 2600 ATS pro Monat), versuchte mit Jahresbeginn 1999, die finanzielle Zuwendung auf 1200 Schilling zu senken. Außerdem hätte noch ein unbestimmter, geringfügiger Betrag in Form von Essensmarken, die nur in einer bestimmten Lebensmittelkette eingelöst werden hätten können, ausgegeben werden sollen! Diese Kürzungen konnten verhindert werden. Laut Auskunft des Sozialamtes gab es plötzlich nur Gespräche mit den Betroffenen über diese Maßnahmen, und die mit 2.2.1999 erfolgte Auszahlung des gekürzten Betrages an einen Migranten war ein - Computerfehler! Eine gängige Methode der Behörden, MigrantInnen das Leben schwer zu machen, ist, ihre Dokumente als nicht echt anzuerkennen, was langwierige Untersuchungen nach sich zieht und oft dazu führt, daß Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden können. Neben der Diskriminierung von MigrantInnen kommt es auch zur Ausbeutung dieser durch die Behörden. So geschah es, daß ein Nigerianer von der Polizei gezwungen wurde, in der Grazer Drogenszene als V-Mann zu arbeiten. Es hat in Graz auch einen Fall gegeben, bei dem ein staatlich anerkannte Dolmetscher bei der Einvernahme einer Asylwerberin aus Kamerun Entscheidendes absichtlich falsch übersetzt hat.
Kampf für gleiche Rechte
Ein anderes Beispiel für die Methode des Kapitals, das Proletariat zu spalten, stellt die Gesetzesänderung des Notstandshilfegesetzes dar. Die Österreichische Regierung mußte dieses Gesetz 1998 ändern, da es dem Gleichheitsgrundsatz (Gleichheit für EU-Bürger) widersprach. Die Gesetzesänderung erfolgte so, daß die allgemeine Bezugsberechtigung erschwert wurde und ausländische Lohnabhängige wieder diskriminiert werden. So ist im neuen Gesetz vorgesehen, daß nur diejenigen Notstandshilfe empfangen sollen, die mindestens die Hälfte ihrer Lebenszeit in Österreich verbracht haben; obwohl natürlich alle ArbeitnehmerInnen ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung Beiträge bezahlen. Gegen diesen Gesetzesentwurf wurde in Graz ein Komitee gegründet. Wir sehen, daß auch in Österreich der „Wahnsinn“ Methode hat.