Di 29.05.2012
Im Dezember 2011 hätte Ousmane C. nach Guinea abgeschoben werden sollen. Nur durch eine Kampagne, initiiert von der SLP, und Ousmanes eigenen Protest, konnte diese in letzter Minute verhindert werden. Wie jetzt – mehr als ein Jahr später – der Verfassungsgerichtshof entschied, wäre die Abschiebung rechtswidrig gewesen. Ousmane wurde zu Unrecht ein Asylverfahren verweigert, der Asylgerichtshof hat „willkürlich“ gehandelt. Diese Entscheidung ist ein Erfolg in der Kampagne für Ousmanes Bleiberecht. Doch hätte Ousmane auf dieses Urteil gewartet, wäre er längst nach Guinea abgeschoben worden - ein Land, wo ihn der sichere Tod erwartet. Das zeigt wieder, dass Recht auf der Straße erkämpft werden muss – auf Staat oder Gerichte können wir nicht warten!
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