Mo 20.12.2010
So wie es derzeit aussieht dürfte der Studentenrechtsaktivist O. C., und seine UnterstützerInnen, einen ersten Etappensieg gegen seine Abschiebung nach Guinea erreicht haben. Die Abschiebung nach Guinea hätte für O. C. wahrscheinlich den Tod bedeutet.
O. C.s Anwälte haben sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht gewandt. Dieser hat nun mit einstweiliger Verfügung die Abschiebung untersagt!
Tatsächlichen nutzen kann O. C. die einstweilige Verfügung nur deswegen, weil seine Abschiebung in – sprichwörtlich- letzter Minute verhindert wurde. Dramatische Szenen spielten sich in der Nacht von 14.12. auf 15.12. ab. Unzählige Solidaritätsaktionen haben im Vorfeld eine große Öffentlichkeit und politischen Druck erzeugt. So fanden sich am späten Abend des 14.12. viele Menschen vor dem Gefängnis Rossauerlände in Wien ein um die Abschiebung zu verhindern. Um ein Uhr Früh initiierte eine Sondereinheit der Wiener Polizei eine physische Auseinandersetzung mit den DemonstrantInnen, schleuste O. C. durch einen Nebenausgang in einen Polizeitransporter und fuhr mit ihm zum Flughafen Schwechat. Dort gelang es FreundInnen von O. C. ein Flugticket für O. C.s ersten Flieger nach Brüssel zu bekommen, da er erst ab Brüssel mit einem Frontex-Flieger fliegen sollte, vorher aber mit einer normalen Linienmaschine. Auf dem Weg zum Flugzeug begannen O. C.s FreundInnen die anderen Passagiere zu informieren und gegen die Abschiebung O. C.s zu protestieren. Auch O. C. selbst protestierte am Flughafen. Die unmittelbaren Aktionen in der Nähe des Flugzeugs führten zur einem Abbruch der Abschiebung. O. C. wurde in Schwechat inhaftiert. Zwei Tage später gelang es O. C.s Anwälten die einstweilige Verfügung am EGMR zu erwirken. Wäre die Abschiebung am Morgen des 15.12. erfolgreich gewesen, wäre O. C. schon in Guinea und dort vermutlich in Haft gewesen!
Die SLP-Kampagne
Die SLP wurde am 2.12. von einem Freund O. C.s vom dem Abschiebeskandal informiert. Er erzählte uns, dass alle anderen Organisationen den Fall bereits aufgegeben hätten, da die juristische Situation aussichtslos wäre. Wir betrachten die Asylfrage aber primär als politische. Für uns endet der Kampf für Bleiberecht nicht beim negativen Asylbescheid. Deswegen wurden wir trotzdem sofort aktiv. Durch eine Solidaritätskampagne, die allerlei Aktionsformen einschloss, konnten wir politischen Druck und Öffentlichkeit erzeugen. Wir riefen dazu auf, das Innenministerium und die Wiener Polizei mit Protest-Mails zu fluten, initiierten Solidarität aus der Studierendenbewegung, übten Druck auf die Grünen aus, machten mit unorthodoxen Mitteln im Gemeinderat auf den Skandal aufmerksam, organisierten eine Demonstration und beteiligten uns an den Aktionen in der Nacht der verhinderten Abschiebung.
Der Fall O. C. hat gezeigt, wie wichtig organisierte Gegenwehr gegen die rassistische Migrationspolitik ist und dass sie erfolgreich sein kann. Die SLP hat in den letzten Monaten bei allen Abschiebeskandale an vorderster Front für das Bleiberecht der AsylwerberInnen gekämpft und wird das auch weiterhin tun. Nur mit einer starken Linken, die Kampagnen für Bleiberecht führt, egal wie aussichtslos der konkrete Fall auch sein mag, kann in Zukunft eine menschenwürdige Asylpolitik erkämpft werden.
Zum Zeitpunkt, als dieser Artikel verfasst wird, sitzt O. C. aber dennoch in Haft im Polizei-Anhaltezentrum Hernalser Gürtel. Die SLP fordert die sofortige Freilassung und das Bleiberecht für O. C. und eine lückenlose juristische Aufklärung dieses Skandals.