Sa 01.11.1997
In Oberösterreich gibt es neue Anforderungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. BewerberInnen müssen nicht nur die Landeshymne können, sondern auch einen gesamten „Öberösterreich-Leitfaden“ auswendig lernen. Wird „mangelnder Integrationswille“ festgestellt, ist der Antrag erst einmal gestorben.
Auch außerhalb Oberösterreichs ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft schon jetzt ein bürokratischer Hürdenlauf. Der Antrag kostet über öS 7500.-, die Bearbeitung dauert Jahre. Neben Geld & Geduld muß man der Behörde während dieser Zeit noch Beschäftigung, Krankenversicherung, Unterkunft und einen makellosen Strafregisterauszug nachweisen.
Innenminister Karl Schlögl will diese Länder-Eigenheiten jetzt vereinheitlichen und gleich reformieren. Dabei wünscht er sich zwar im Gegensatz zur ÖVP kein Jodeln der jeweiligen Landeshymne oder gar der Bundeshymne nach oberösterreichischem Vorbild, aber einen „Beleg von Grundkenntnis der deutschen Sprache“ oder die Bereitschaft, einen Deutschkurs zu besuchen.
Was „Grundkenntnis der deutschen Sprache“ bedeutet, wurde nicht näher definiert. Wenn der Test ähnlich realitätsnah wie das oberösterreichische Beispiel ist, werden die BeamtInnen in Zukunft wohl damit beschäftigt sein, BewerberInnen auf Ihr Wissen in Spezialgebieten der deutschen Grammatik und Rechtschreibung zu prüfen. Ob so die Bearbeitungsdauer von drei auf ein Jahr gesenkt werden kann, wie sich das Schlögl (aus Kostengründen) wünscht, ist, in Zeiten eines Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst, fraglich.
Bei dieser Maßnahme hat der, laut FP-Klubobmann Stadler, „beste Wahlhelfer der FPÖ“ wohl das FPÖ-Parteiprogramm in der Hand gehabt: Möchte Schlögl den Forderungen der FPÖ wonach „die deutsche Sprache gegen den Kulturverfall zu schützen ist” (Jörg Haider, FP-Parteitag Nov. 1996) nachkommen? Die FPÖ ist prompt nachgerückt: Dem zuständigen Tiroler FP-Landesrat Hannes Lugger sind die Vorschläge noch lange nicht weitgehend genug.
Dabei ist die Staasbürgerschaftspolitik des SP-Innenministers die auf kulturelle und sprachliche Volkstümelei sowie Erb- und Blutrecht setzt, (wenn ein Elternteil österreichischeR StaatsbürgerIn ist, hat das Kind das Recht auf die österreichische Staasbürgerschaft) und deshalb keinerlei Erleichterungen für in Österreich geborene ausländische StaatsbürgerInnen vorsieht, ohnehin klar rechte Ideologie. Auch Le Pen fordert für Frankreich, wo nicht Erb- und Blutrecht herrscht, sondern die Linke Territorialrecht (jedeR der/die in Frankreich geboren wird oder länger dort wohnt, hat das Recht auf die französische Staatsbürgerschaft) erkämpft hat, nichts anderes.
Eine andere, nicht ganz unbedeutende Kleinigkeit hat der Innenminister bei seinem Vorschlag noch übersehen: Es gibt in Österreich nicht nur die deutsche Sprache. Will er also eineN einbürgerungswilligeN SlowenIn zwingen, Deutsch zu lernen, obwohl Slowenisch eine Amtssprache ist? Was ist mit dem Menschenrecht der „neuen“ Minderheiten auf ihre Sprache?.
Bezüglich Doppelstaatsbürgerschaften nicht viel neues. Auch in Zukunft ist es nicht möglichen, eine weitere Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die österreichische erhält. Für viele ImmigrantInnen stellt das ein Problem dar, da in manchen Länder das Erbrecht an dieStaatsbürgerschaft gekoppelt ist.
Noch einmal zu den Grunkenntnissen der deutschen Sprache: Was ist mit jenen ÖsterreicherInnen, die diese nicht besitzen? Analphabeten, Legasteniker, Behinderte.... Möchte Schlögl ihnen die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen?