Di 01.02.2011
Die Regierung hat mit viel Selbstlob Kinderrechte in Verfassungsrang erhoben. Eine Klausel macht aber klar: Das gilt nicht für alle Kinder. Wenn es "für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung...notwendig ist“, gilt die neue Regelung nicht. Das heißt: Kinder können weiterhin in Schubhaft genommen werden. Die geplante Fremdenrechtsnovelle sieht nämlich vor, dass Kinder von Schubhäftlingen nun entweder mit ihren Eltern in Schubhaft kommen oder ihnen von Amts wegen abgenommen und in ein Heim gebracht werden. Eltern müssen „den ausdrücklichen Wunsch“ äußern, dass ihre Kinder mit in Schubhaft genommen werden, sonst wird die Obsorge dem Jugendamt übertragen. Was das mit Kinderrechten zu tun haben soll weiß keiner. Statt die unmenschliche Schubhaft abzuschaffen, werden Kinder nun weiterhin ins Gefängnis gesteckt oder von ihren Eltern getrennt. Die SLP kämpft für ein unbedingtes Bleiberecht und gleiche soziale und demokratische Rechte für alle in Österreich lebenden Menschen – Kinder wie Erwachsene.