Do 30.10.2008
Hellas Kagran ist mit 5.5. aus dem ASKÖ ausgetreten. Was ist die offizielle Begründung dafür und was meinen Sie, dass der Grund dafür ist. Und entstehen den Mitgliedern von Hellas Kagran daraus irgendwelche Nachteile?
Warum Hellas ausgetreten ist muss der amtierende Vorstand des Vereins gefragt werden. Bedauerlich ist, dass Dr. Graf der einzige Präsidentenanwärter bei Hellas war und der Wiener SPÖ war der Traditionsverein offensichtlich leider kein erkennbares Engagement wert.
Die Nachteile für den Verein sind: keine Förderungen aus dem ASKÖ Bereich. das sind Sportbusse, Veranstaltungsausrüstung, diverse finanzielle Unterstützungen, juristische Unterstützung - besonders die war in den letzten Jahren sehr intensiv und erfolgreich (das Verfahren beider Finanzprokuraturen für den Verein wurde gewonnen). Außerdem entfällt durch den Austritt die Versicherung für Funktionäre, es gibt keine Turnsäle aus dem ASKÖ-Kontingent, keine Teilnahme an ASKÖ-Turnieren,...
Welche Erfahrungen haben Sie mit Martin Graf als Präsident von Hellas Kagran konkret gemacht?
Dr. Graf hat immer betont, den Verein nicht nach außen zu vertreten. Im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Verein und dem Verband war dann aber immer Dr. Graf anwesend und tonangebend. Den Obmann des Vereins habe ich nie kennen gelernt.
Hellas Kagran hat vom ASKÖ finanzielle Unterstützung erhalten. Hat Präsident Graf den ASKÖ als "Melkkuh" betrachtet hat?
Hellas hat regelmäßig und aus mehreren Töpfen finanzielle Zuschüsse erhalten. Der ASKÖ-Landesverband erhält Gelder aus der Landes- und Bundessportförderung zur Verteilung an seine Mitglieder. Der ASKÖ-Wien ist stolz darauf, dass sämtliche dafür bestimmte Fördermittel zu 100% an die Verein ausgeschüttet werden.
Die Höhe der Fördermittel ist leider sehr begrenzt. besonders die Wiener Sportförderung verdient diesen Namen nicht. Die Mittel der Wiener Förderung entstammen einer in Österreich einzigartigen Besteuerung von Sportveranstaltungen. D.h. diese Mittel werden in Form einer Steuer (Sportförderungsbeitragsgesetz) von den aktiven Sportveranstaltern einbehalten und an alle Begünstigten Dach- und Fachverbände wieder zur Ausschüttung gebracht. Gesetzlich festgeschriebene regelmäßige Sportsubvention gibt es in Wien - ebenfalls Österreichweit einzigartig - nicht!
Der ASKÖ-Landesverband Wien erhielt aus diesen Mitteln 2005 112.000.-, 2006 181.000.-, und 2007 143.000.-. Die Abgaben an die öffentliche Hand (Pacht, Strom, Gas, Wasser, Grundsteuern,...) machen derzeit bereits mehr als 100.000.- aus! Mit dem verbleibenden Rest wird seitens der Stadt die Sportausübung von über 250.000.- Mitgliedern in ca. 650 Vereinen und die Erhaltung von mehreren Sportanlagen gefördert.
Aus einem Schreiben von Präsident Graf gehen folgende Förderungen von Hellas durch den ASKÖ-Wien hervor: März/2007 € 3.000,-, Juni 2007 € 774,33 sowie 3 Garnituren Dressen/Nachwuchs. Der ASKÖ selbst geht von Förderungen in der Höhe von € 10.196,79 und € 6.599,30 aus. Wie sehen Sie das?
Diese Angaben kann ich bestätigen. Diese Förderungen wurden von uns oder mit unserer Hilfe lukriert.
Wie steht der ASKÖ zu Rassismus und Sexismus? Welche konkreten Schritte werden dagegen unternommen?
Wir haben sowohl im Bereich des Rassismus als auch im bereich der sexuellen Belästigung im Sport sehr erfolgreich Programme entwickelt. Z.B. unser bereits international preisgekröntes Projekt - sprich:sport - Integration durch Sport im Sportverein oder das ebenfalls Preisgekrönte von uns entwickelte Projekt call4girls (Plattform gegen sexuelle Belästigung im Sport). Mit Verlaub als studierter Sozialmanager in ich der Meinung, dass die Integration durch den Sportverein eine der ganz, ganz wenigen ist, die wirklich nachvollziehbar funktioniert.
Was sagen Sie zur Suspendierung der drei Spielerinnen?
Ich kenne die Gründe für diese Suspendierung leider nicht und kann daher nicht wirklich dazu Stellung nehmen. Wenn diese Suspendierung aus politischen Gründen erfolgt ist, dann halte ich dieses Vorgehen für unakzeptabel und hoffe auf eine deutliche Stellungnahme der dafür zuständigen politischen Verantwortlichen. Rein rechtlich wird zu prüfen sein ob die Suspendierung statutengemäß erfolgte.