Mi 10.12.2014
Ende November wählten die Beschäftigen von Bund und Ländern ihre Personalvertretung. Zusammengefasst sind in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – GÖD. Nicht dabei sind die Beschäftigten der Gemeinden, die sind in der GdG. Damit können sich SPÖ (GdG) und ÖVP (GÖD) die Einflussbereiche aufteilen. Der Öffentliche Dienst war in den letzten Jahren führend bei Verschlechterungen. Was in der Privatwirtschaft undenkbar wäre, ging hier fast ohne Widerstand durch: Null-Lohnrunden, Mehrarbeit, erhöhter Arbeitsdruck durch Aufnahmestopp und Nichtnachbesetzung, Kettendienstverträge, prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Offiziell ist die GÖD mit rund 235.000 Mitgliedern nach der GPA die zweitgrößte Gewerkschaft im ÖGB. Seit 1999 ist der Personalstand des Bundes um 36.600 Beschäftigte gesunken. Nebenbei Arbeitsplätze, die hinsichtlich der verheerenden Arbeitslosenzahlen ganz offenbar fehlen! Personalvertretung (PV) und GÖD treten in vielen Bereichen als Co-Management auf. Die Grenzen zwischen Personalvertretung und -leitung verwischen sich oft. Was manchmal noch ohne Parteibuch geht, geht sicher nicht ohne GÖD-Mitgliedschaft und das besonders im Karriere-Bereich. Dazu kommt, dass weiter ausgegliedert und abgebaut wird. Wer bleiben „darf“, entscheidet – wie kann es anders sein – die PV. Insofern trägt die GÖD viele Elemente einer Unternehmergewerkschaft aber nur wenige einer echten, kämpferischen und demokratischen Gewerkschaft in sich.
Trotzdem gibt es aktuell keine Alternative zur GÖD. Obwohl die ÖVP die GÖD dominiert und kontrolliert, ist die SPÖ in keiner Oppositionsrolle und schon gar keine Alternative. Beide sind zutiefst undemokratisch und selbstherrlich. In manchen Bereichen gibt es Oppositionslisten, oft die Unabhängigen GewerkschafterInnen (UG). Neben administrativen Schranken kommt auch noch dazu, dass sich Viele aus Angst nur zur VP oder SP deklarieren. Nichtsdestotrotz gibt es viele zu Recht unzufriedene KollegInnen. Sie sind das Potential für eine neue, echte Gewerkschaftsalternative, die es aufzubauen gilt.