Di 31.01.2012
Das Innenministerium hat vor das Taggeld, welches Flüchtlinge erhalten zu erhöhen; von 17 auf 19 EUR. Nachsatz: „Unter der Bedingung, dass die Menschen das Geld nicht an ihre Familien überweisen.“ Abgesehen davon, dass mit diesem Nachsatz der Druck auf AslywerberInnen erhöht wird, und die Möglichkeit sich um die Familie zu kümmern quasi per Verordnung eingeschränkt wird, wird damit suggeriert Flüchtlinge bekämen täglich 17 bzw. 19 Euro (und das wäre soo viel dass sich noch viel an Überweisung ausginge). Doch das stimmt so nicht. Bei dem „Taggeld“ handelt es sich um einen „Tagsatz“. Das heißt, die Einrichtung in der ein Flüchtling untergebracht ist, erhält pro Tag diesen Betrag für diesen Flüchtling. Fünf Euro sind Essensgeld: Wenn in der Einrichtung gekocht wird, wird der Betrag einbehalten, wenn nicht, wird der Betrag ausbezahlt. Der Rest des Geldes wird für Miete, Personal etc. aufgewendet. Fazit: Ein/E Alsywerber/In sieht von diesem Geld maximal fünf Euro. Tatsächliche Bargeldleistungen wurden das letzte Mal vor mehr als 12 Jahren erhöht.