Mi 04.05.2011
PersonalvertreterInnen sollen ihr Mandat weisungsfrei und ungehindert ausüben können. So ein wichtiger Grundsatz im sogenannten Postbetriebsverfassungsgesetz. Doch was wird gespielt? PersonalvertreterInnen, die sich kritisch geäußert haben wurden Weisungen erteilt und sie mit zivil-, dienst-, und auch strafrechtlichen Konsequenzen bedroht.
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