Mo 15.06.2009
Viele erinnern sich noch mit Schrecken und Wut an die Demonstration am 1. Mai in Linz. Mit einem unglaublichen Prügelseinsatz wurde der Aufmarsch (trotz aufrechter Anmeldung) weitgehend unterbunden. In Folge gab es eine Reihe wichtiger Proteste und Aktivitäten. Am wichtigsten ist dabei sicher die große Demo gegen Polizeigewalt am 8. Mai in Linz. Viele TeilnehmerInnen am 1. Mai und viele, die sich mit uns solidarisierten haben, haben auch noch die Bilder der verschieden Youtube-Videos im Kopf. Unvergesslich sicher jenes Video, auf dem zu sehen ist, wie ein großer Polizist immer wieder und wieder mit dem kurzen Ende des Schlagstocks auf einen wesentlich kleineren Demonstranten einschlägt, der keine Anzeichen von Widerstand setzt.
Jener Antifaschist, der so misshandelt wurde, ist ein wichtiger Teil der Bewegung gegen die Polizeigewalt. Im wurde ein Verfahren wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angehängt. Gespannt waren viele politische BeobachterInnen, was sich in diesem Gerichtsverfahren gegen den misshandelten Antifaschisten tun würde. Und schon der 1. Prozesstag endete mit einem Knalleffekt: Freispruch in 1. Instanz für den Beklagten!
Dem Rechtsanwalt des Beklagten gelang es über Umwege ein wichtiges (Gerüchten zufolge polizeieigenes) Video des Polizeieinsatzes am 1. Mai aufzutreiben und er führte es dem Richter vor. Die Polizei brachte nur Aussagen und Aktenvermerke von sechs Polizisten. Demnach sei der beklagte Antifaschist gewalttätig gegen einen Polizisten vorgegangen. Bei der Einvernahme der Polizisten durch den Richter stellte sich heraus, dass einige den Aktenvermerk unterschrieben hatten, ohne selbst gesehen zu haben, wie der angeklagte Antifaschist gewalttätig war. Das Video unterstrich das gewaltfrei Verhalten des Beklagten. Viel an anderen Beweisen vorzubringen hatte die Polizei offensichtlich auch nicht, sonst hätte der Richter wohl noch mit seiner Entscheidung gewartet. Die Polizeiwillkür war aber offensichtlich so deutlich, dass es zu einem Freispruch gleich am ersten Tag reichte. Der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit. Mal sehen ob er überhaupt Einspruch erhebt und es zu einer 2. Instanz kommt.
Das heutige Urteil zeigt wie wichtig der politische Widerstand ist – denn ohne den öffentlichen Druck, das breite Aufzeigen der Polizeigewalt und die Tatsache, dass sich tausende Menschen und duzende Organisationen in Aktionen, Briefen und Demonstrationen laut gegen die Polizeigewalt stellten hätte es dieses Urteil wohl nicht gegeben!
Die SLP begrüßt den Freispruch warnt aber davor, sich gerade in solchen Fragen auf Behörden und Justiz zu verlassen. Wir werden jede juristische Aktion (UVS-Beschwerde, Krankenhausanzeige gegen die Polizei wegen Körperverletzung) mit konkreten politischen Aktionen verbinden. Die SLP-Veranstaltungen zur Polizeigewalt (15.6. in Linz, im Juli in Wien) ist ein wichtiger Teil davon. Außerdem erneuern wir unseren Vorschlag für eine große Demo zum nächsten Prozess und machen weiter Druck hinter unsere Forderunge
Die SLP fordert:
- Aufklärung durch eine unabhängige Untersuchungskommission mit VertreterInnen der OrganisatorInnen der Demonstration am 1.5. sowie unter Einbeziehung von GewerkschaftsvertreterInnen
Volle Aufklärung der Vorkommisse in Linz am 1.5.09. Wer hat die Gewaltaktionen angeordnet? Wie kam es zu den Verhaftungen? Gab es versteckte „Ermittler“ unter den Demonstrantinnen und Demonstranten wie einige Filmaufnahmen zeigen? Waren diese vermummt? Vertreterinnen und Vertreter jener Organisationen, die die Demonstration am 1.5. organisiert haben, müssen, gemeinsam mit Verhafteten, Verletzten und VertreterInnen aus den Gewerkschaften Teil einer unabhängigen Untersuchungskommission sein.
- Keine Weiterleitung der Daten der Verhafteten an Arbeitgeber/AMS/Schule/Uni. Keine Diskriminierung der Betroffenen am Arbeitsplatz, auf der Uni, in der Schule oder am Arbeitsamt
Die SLP bedauert nach wie vor den Rückzug von Rainer Zendron als Vizerektor der Kunstuni Linz. Er ist Opfer einer politischen Aggression. Ein beruflicher Rückzug ist das falsche Signal an andere Betroffene. Verhaftete, Verletzte, die Demoorganisatorinnen und –Organisatoren und alle, deren Daten aufgenommen wurden, dürfen keinen weiteren Schikanen ausgesetzt sein. Vernichtung aller Daten nach der Untersuchung durch die unabhängige Untersuchungskommission – keine Speicherung der Daten bei den Behörden.
- Sofortiger Rücktritt des Linzer Polizeidirektors Widholm. Suspendierung des Einsatzleiters der uniformierten Polizeieinheit Fuchs sowie der Behördenvertreter vor Ort. Auch die politisch Verantwortlichen sind untragbar.