Do 23.03.2006
In Vorarlberg entscheidet in der Frage der Abtreibung eines behinderten Kindes im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern seit rund einem Jahr eine ethische Plattform mit. Fällt das Votum der Plattform gegen einen Abbruch aus, kann die betroffene Frau die Abtreibung in keinem der Vorarlberger Krankenhäuser durchführen lassen.
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