Mo 28.06.2010
Hierzulande findet das in öffentlichen niederösterreichischen Kindergärten statt! Gesetzlich gedeckt. Kinder werden in die christlichen Kirchen mitgenommen, es werden Messen gefeiert – auch wenn diese Kinder von ihren Eltern nicht religiös erzogen werden und die Eltern eine religiöse Erziehung im Kindergarten auch nicht wünschen. Obwohl man in einer öffentlichen Einrichtung davon ausgehen könnte, dass Kinder nicht wie in einem katholischen Privatkindergarten erzogen werden (d.h. Teilnahme an ausschließlich religiösen Festen, Messen, Heiligenverehrung etc.), findet man in Niederösterreich dazu einen anderen Umgang. Es ist schlichtweg Gesetz; in Paragraph 3 des niederösterreichischen Landeskindergartengesetzes: „Der Kindergarten hat durch das Kindergartenpersonal die Aufgabe die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere ist die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder durch Bildungsangebote, geeignete Spiele und durch die erzieherische Wirkung welche die Gemeinschaft bietet, zu fördern, zu unterstützen, ein grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten(...)“. Kreuze im Kindergarten sind ebenfalls Vorschrift. In einer diesbezüglichen Klage eines Vaters beim VfGH findet sich folgende Stellungnahme: „(...) seitens des Kindergartens mitgeteilt, dass man im Rahmen der religiösen Erziehung ausschließlich auf christliche Feste und Themen sowie auf Geschichten aus der Bibel Bezug nehme. (…), dass man keinen Anlass sehe, auf andere Religionen oder Weltanschauungen bzw. auf Religionskritik einzugehen, da in Niederösterreich ausschließlich die christliche Tradition vorherrsche.“ Die zuständige Landesrätin Mikl-Leitner findet da offenbar auch nichts daran auszusetzen: „Das hat noch niemandem geschadet“, ihr Statement zur Causa. Nachdem die Sache nunmehr beim VfGH liegt, gibt sie sich schon etwas anders, und werde sich „rechtskonform verhalten“. Fragt sich nur was Fr. Mikl-Leitner darunter versteht.