Mo 15.11.2010
Was soll das heißen? Es bedeutet, dass Errungenschaften im Strafgesetzbuch jetzt wider revidiert werden. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde das Strafgesetz dahingehend verändert, dass eine Person erst verurteilt werden kann, wenn eine Straftat begangen wurde. In den Anti-Terror Richtlinien der EU soll das jetzt wieder anders werden. Das hört sich dann im Gesetzestext so an:eine "terroristische Straftat" wird dann begangen "wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen...oder mit dem Vorsatz begangen wird...öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören" (§278 c, StGB) Man fragt sich natürlich mit Recht, wie Protestmaßnahmen nach diesem Gesetz beurteilt werden könnten und in welches Licht Menschen gerückt werden, die sich gegen Kürzungen, Rassismus usw. wehren.