Di 26.05.2015
Viele Menschen hoffen, den Aufstieg von Pegida, Identitären & Co. durch Demoverbote etc. verhindern zu können. Doch können wir uns im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Faschismus auf den bürgerlichen Staat und seine Gesetze verlassen? Trotz NS-Verbotsgesetz wurde die Entnazifizierung in Österreich nach 1945 nur zaghaft durchgeführt. Altnazis, die nach der NS-Amnestie 1957 bei SPÖ, ÖVP und FPÖ Karriere machten, mussten sich nicht von ihrer NS-Vergangenheit distanzieren. "Heimatverbände" wie der Kameradschaftsbund wurden von der Republik Österreich nicht als NS-Nachfolgeorganisationen angesehen. Teile von ÖVP und FPÖ sowie manche bürgerlichen Medien haben sich unter Berufung auf die freie Meinungsäußerung bereits mehrmals für eine Abschaffung des Verbotsgesetzes ausgesprochen. Gesetze wie der Antimafiaparagraph §278a oder Verbote von Demos kommen hauptsächlich gegen Linke und SystemkritikerInnen zur Anwendung. Urteile gegen Nazis fallen oft milde aus, da viele RichterInnen & StaatsanwältInnen selbst rechts sind, und Geschworene (in Einklang mit Medien & Politik) neonazistische Umtriebe häufig als Jugendtorheiten verharmlosen. Die Höchststrafe von zehn Jahren wird nur selten verhängt. Die meisten Nazis kommen ungeschoren davon. Die Erfahrung zeigt, dass Exekutive und Justiz in der Regel auf dem rechten Auge blind sind. Auch die Medien beschwören die angebliche Gefahr "linker Gewalt", berichten aber kaum von rechtsextremen Übergriffen auf Minderheiten und Andersdenkende. Anstatt sich auf Medien, Gerichte, Polizei und staatliche Institutionen zu verlassen, baut die SLP daher auf die solidarische Organisierung von unten gegen Staatsrepression und kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung.