Mo 15.05.2006
- Der Bundesvorstand der Partei Arbeit und soziale
Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) (nachfolgend Bundesvorstand)
hat auf seiner Sitzung am 13.05.2006 in Fürth beschlossen:
1.Der Vorstand des Landesverbandes Berlin der Partei Arbeit und soziale
Gerechtigkeit - Die Wahlalternative - (WASG)(nachfolgend
Landesvorstand) wird mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Dem
Landesvorstand wird verboten, die Aufgaben des Landesverbandes Berlin
der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative
(WASG) (nachfolgend Landesverband) und die Aufgaben des
Landesvorstandes wahrzunehmen insbesondere Landesparteitage
einzuberufen bzw. durchzuführen.
- 2. Dem Landesvorstand ist es mit sofortiger Wirkung
untersagt, im Rechtsverkehr gegenüber Dritten und Mitgliedern der
Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG)
Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Landesverband Berlin
der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit -Die Wahlalternative-
(WASG) (nachfolgend Landesverband) abzugeben oder entgegenzunehmen. Dem
Landesvorstand wird verboten, über das Vermögen des Landesverbandes zu
verfügen. Es wird eine Postsperre angeordnet. Dem Landesvorstand wird
die Schlüsselgewalt entzogen. Dem Landesvorstand wird es untersagt, im
Namen des Landesverbandes Presseerklärungen abzugeben.
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3. Der Landesvorstand wird verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz
befindlichen Parteiunterlagen und Vermögenswerte des Landesverbandes an
den Bundesvorstand sowie sämtliche in seinem Besitz befindlichen
Schlüssel zu allen Räumlichkeiten der Partei bzw. des Landesverbandes
herauszugeben und alle notwendigen Erklärungen und Auskünfte zur
Umsetzung dieses Beschlusses abzugeben. Die Herausgabe kann auch an
einen vom Bundesvorstand ernannten Beauftragten erfolgen.
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4. Der Bundesvorstand bestellt hiermit zum Beauftragten Herrn Hüseyin
Aydin, stellvertretend Peter Vetter, mit der Aufgabe, bis zur Wahl
eines ordentlichen Landesvorstandes den Landesverband zu führen,
insbesondere die Geschäfte des Landesverbandes und die Geschäfte des
Landesvorstandes zu führen
- 5. Der Beauftragte erhält
hiermit im Rahmen der Satzungen der Partei Arbeit und soziale
Gerechtigkeit-Die Wahlalternative (WASG) sowie des Landesverbandes
Generalvollmacht zur Vertretung des Landesverbandes im Rechtsverkehr
gegenüber Dritten und Mitgliedern der Partei Arbeit und soziale
Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) insbesondere zur Abgabe und
Entgegennahme von Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den
Landesverband, Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Post,
Parteiunterlagen und sonstiger Unterlagen und Sendungen und zur
Erfüllung aller Aufgaben des Landesvorstandes und Landesverbandes.
Er/Sie darf hierzu alle erforderlichen Maßnahmen treffen und
durchführen. Der/die Beauftragte ist berechtigt, Landesparteitage
einzuberufen oder bereits einberufene Landesparteitage zu verlegen oder
festzulegen, dass diese nicht stattfinden.
- 6. Der
Beauftragte ist insbesondere befugt, über das Vermögen des
Landesverbandes zu verfügen, Kontoguthaben, Forderungen und sonstige
Vermögenswerte sowie Parteiunterlagen und sonstige Sachen Schlüssel des
Landesverbandes einzuziehen sowie aus dem Vermögen des Landesverbandes
die aus seiner Beauftragung entstehenden Kosten zu decken.
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7. Der Beauftragte ist insbesondere berechtigt, gegenüber dem
Landeswahlleiter Berlin Erklärungen mit Wirkung für oder gegen den
Landesverband abzugeben oder zurückzunehmen bzw. Anträge mit Wirkung
für oder gegen den Landesverband zu stellen bzw. zurückzunehmen. Der
Beauftragte ist berechtigt und bevollmächtigt, für den Landesverband
bei dem Landeswahlleiter Berlin eingereichte Wahlbeteiligungsanzeigen
und Wahlvorschläge zurückzuziehen.
- 8. Die für den
Landesverband bei dem Landeswahlleiter Berlin eingereichte
Wahlbeteiligungsanzeige sowie die eingereichten Wahlvorschläge zur
Abgeordnetenhauswahl im September 2006 werden gegenüber dem
Landeswahlleiter Berlin zurück genommen. Die Erklärung erfolgt durch
den Bundesvorstand und den/die Bundesbeauftragte.