Wie Regen auf Sonne folgen nach dem Sommer die Kollektivvertragsverhandlungen. Auch wenn die Gewerkschaften das Gegenteil behaupten, bedeuten sie für die ArbeitnehmerInnen in den letzten Jahren vor allem eines: Verschlechterungen.
Heuer ist besonders bei den Arbeitszeiten Vorsicht geboten. Im Frühling wurde versucht, auf gesetzlicher Ebene die tägliche Maximalarbeitszeit auf 12 Stunden auszudehnen. Angeblich nur in Ausnahmefällen. Doch im Arbeitsleben werden Ausnahmen schnell zur Regel.