Mo 09.05.2011
bekommt nicht jeder Lehrling. Denn wer seine/ihre Lehrausbildung in einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte absolviert erhält lediglich ein Taschengeld von 240 Euro. Damit werden Jugendliche, die dort ihre Ausbildung machen, zu Lehrlingen zweiter Klasse.
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