Mo 01.02.1999
In Österreich preschte Innenminister Schlögel in der Diskussion vor und erklärte, daß eine doppelte Staatsbürgerschaft „bei uns“ nicht denkbar wäre. In Deutschland starten CDU und CSU in rechtsextremer Manier eine Kampagne gegen die „Doppelstaatsbürgerschaft. Wir fordern: „Gleiche Rechte für Alle!“
Die CDU/CSU-Spitze überschlug sich förmlich, ob der Pläne der neuen Regierung, die DoppelstaatsbürgerInnenschaft einzuführen. Von importiertem Terrorismus und Bürgerkrieg war da gar die Rede.
Deutscher Paß, deutsches Blut
Deutschland hat(te) eines der strengsten StaatsbürgerInnenrechte der Welt, das sich fast ausschließlich am sogenannten „Blutrecht“ orientiert. DeutscheR kann vor allem sein, wer einen deutschen Stammbaum nachweisen kann, ansonsten wird`s schwer: Das führte zu absurden Situationen, unter anderem versuchten MigrantInnen aus Osteuropa mit regelrechten „Ahnenpässen“ einen deutschen Großvater nachzuweisen, um dann problemlos an die deutsche Staatsbürgerschaft zu kommen. Historisch führte das Blutrecht in letzter Konsequenz zur „Rassenpolitik der Nazis“. Nach dem zweiten Weltkrieg „überlebte“ es vor allem in Form von enorme Fristen für die Einbürgerung von MigrantInnen. Österreich verfolgt diesbezüglich eine ähnliche Linie, wenn auch mit kürzeren Fristen.
Dem Staat bedimgumgslos unterworfen ...
Die bestehenden Gesetze in Deutschland und Österreich - die eine Doppelstaatsbürgerschaft verbieten – fordern die absolute Loyalität dem Staat gegenüber. Die Argumentation: Ein Mensch kann nicht zwei Staaten loyal gegenüber sein. Die rot-grünen „Linken“ bemühen sich sofort, zu versichern, daß nur verfassungstreuen, deutschsprachigen und integrationswilligen MigrantInnen die Einbürgerung gewährt würde. Die Forderung nach Verfassungstreue und Loyalität dem Staat gegenüber bedeutet die bedingungslose „Integration“ – sprich – politische und kulturelle Unterordnung – unter die bestehenden Verhältnisse.
Warum eine doppelte StaatsbürgerInnenschaft?
Für die MigrantInnen ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, die Möglichkeit (!) einer Doppelstaatsangehörigkeit zu haben. Die iranische Staatsangehörigkeit etwa ist unauflöslich, an die türkische ist das Erbrecht von Grund und Boden gekoppelt. Daher können oder wollen viele die alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Manche Menschen wollen eventuell auch wieder zurückkehren. Auf der anderen Seite brauchen diese Menschen, wenn sie längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit, weil ihnen ohne einer solchen soziale und politische Rechte verwehrt werden.
Der Pferdefuß der rot-grünen Reform
Der Haken liegt im Detail. Erstens sind die Fristen immer noch sehr lang (8 Jahre), zweitens gibt es keine Verbesserung beim Aufenthaltsrecht für jene Menschen, die weniger als 8 Jahre in Deutschland leben. Drittens sind der Willkür Tür und Tor geöffnet: Ein Verkehrsunfall oder die Teilnahme an einer linken Demonstration reichen aus, um die Einbürgerung zu verwehren. Völlig ungeklärt ist, wer feststellen soll, was ausreichende Sprachkenntnisse sind.
Die volle Gleichstellung aller
Die Reform in Deutschland ist zwar ein Fortschritt, aber noch lange keine Lösung. In Österreich wird über eine solche Reform erst gar nicht diskutiert. Die volle soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller längere Zeit in Österreich lebender Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ist unsere zentrale Forderung. Gerade die Linke und die ArbeiterInnenbewegung darf nicht auf diese „Loyalitätsdebatte“ hereinfallen, denn wie Karl Marx es formulierte: „Der Arbeiter hat kein Vaterland!“