Di 01.09.1998
Vor rund einem Jahr verabschiedete die Regierung wieder ein neues Fremdengesetz. Die wenigen Verfahrenserleichterungen die damit eingeführt worden sind, können nicht im geringsten über die größtenteils absurden und menschenverachtenden Beschlüsse hinwegtäuschen.
Bereits die Möglichkeit überhaupt einen Asylantrag stellen zu können, wurde mit diesem Gesetz nahezu ausgelöscht. Die Probleme entstehen bereits vor der Einreise nach Österreich. Die sogenannte Drittlandklausel wurde zwar reformiert. Die Behörde muß zwar bei einer Abschiebung auch die Sicherheit des Flüchtlings in einem sogenannten sicheren Drittstaat prüfen, faktisch wird aber weiter nahezu jeder Staat zum sicheren Drittstaat erklärt: z.B. China oder die Slowakei.
Um die langen Asylverfahren abzukürzen, hat das neue Gesetz ein besonders groteskes Verfahren parat. Der „Asylantrag an der Grenze“ macht es dem flüchtenden Menschen nahezu unmöglich überhaupt ein geordnetes Asylverfahren zu erhalten. Noch an der Grenze muß ein Formular über die Fluchtgründe ausgefüllt werden, anschließend muß an der Grenze die Entscheidung abgewartet werden. Die Probleme liegen klar auf der Hand, denn nicht alle Flüchtlinge können lesen und schreiben. Sollten sie der Schrift ihres Landes mächtig sein, ist ein Dolmetsch vor Ort?
Ein weiterer Stolperstein ist der sogenannte „offensichtlich unbegründete“ Asylantrag. Offensichtlich unbegründet ist ein Asylantrag unter anderem, wenn „das Vorbringen eines Asylwerbers zu einer Bedrohungssituation offensichtlich den Tatsachen nicht entspricht“ (asylkoordination 2/97) - was den Tatsachen nicht entspricht entscheidet ein Beamter des Bundesasylamts.
Die Formel „kurze Verfahren - schnelle Abschiebung“ ist voll aufgegangen. Die Zahl der Asylanträge lag 1992 noch bei 16.238 Anträgen. Mittlerweile ist die Anzahl auf 6.719 im Jahr 1997 gesunken, davon positiv erledigt wurden nur mehr 639, das sind 8.1 %.
Doch damit nicht genug. Der zuständige Sektionschef im Innenministerium Manfred Matzka wartet in einem sogenannten Diskussionspapier mit neuen Ungeheuerlichkeiten auf, die es zum Ziel haben, die Grundmauern des Asylrechts zu sprengen.
Matzka stellt die Genfer Flüchtlingskonvention gleich in der Einleitung in Frage. Sie entspräche den „gegenwärtigen Herausforderungen“ nicht mehr. Das generelle Recht, um Asyl anzusuchen, solle abgeschafft werden. Statt dessen verlangt er „eine Reform des Asylbereiches mit einem Übergang zu weniger rechstaatsorientierten, sondern eher politisch orientierten Schutzkonzepten.“ Weiters ist von Kontingenten und dem „politischen Gebot des Aufnahmelandes“ die Rede.
An den Händen jener österreichischen Politiker, die solche Gesetze beschlossen haben oder derartige Ideen in die Menge werfen, klebt das Blut jener Menschen, die abgeschoben und in ein unsicheres Schicksal entlassen wurden. Von ihnen ist für uns nichts zu erwarten, für das Recht auf Asyl und ein generelles Bleiberecht müssen wir den Kampf von unten organisieren.