Fr 07.04.2017
Unter dem Titel „Für Österreich“ stellte die rot-schwarze Bundesregierung im Jänner ihr aktualisiertes Arbeitsprogramm vor. Es baut auf jenem von 2013 auf, und enthält weitere Maßnahmen gegen die konstant hohe Arbeitslosigkeit – doch die richten sich nur gegen die Arbeitslosen selbst. Zwei Beispiele:
Besonders ältere Langzeitarbeitslose geraten ins Visier: Schon 2013 wollte man für sie den „Zweiten Arbeitsmarkt“ ausbauen. In der Praxis bedeutet das für die Betroffenen, dass sie vom AMS einem „Sozialökonomischen Beschäftigungsbetrieb“ (SÖB) zugebucht werden, der sie an Unternehmen wie „Dyson“ oder „ISI“ weitergibt. Dort werden sie für maximal ein halbes Jahr 25 – 35 Wochenstunden beschäftigt. Böser Nebeneffekt: Wer danach wieder in die Arbeitslosigkeit rutscht, hat meist geringeres Arbeitslosengeld / Notstandshilfe als davor. Die Verweigerung wird mit der Streichung des Leistungsanspruchs bestraft. Im Rahmen der „Beschäftigungsaktion 20.000“ stellt das neue Regierungsprogramm für derartige Angriffe auf (50+)-Arbeitslose zusätzliche 200 Millionen € zur Verfügung!
Auch eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen findet sich im aktuellen Programm. Die generelle „Mindestverfügbarkeit“ wird von 16 auf 20 Wochenstunden angehoben. Wer nicht länger als 16 Stunden arbeiten kann, kann Arbeitslose, Notstand oder Mindestsicherung verlieren. Das trifft z.B. AlleinerzieherInnen, haben doch manche Kindergärten zu kurze Öffnungszeiten. Jobs werden so nicht geschaffen. Aber Hunderttausende werden schikaniert.
Aufweichung von Schutzbestimmungen ist Förderung der Unternehmen
Mit 1.1.2011 wurde der Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung weitgehend aufgehoben – mit der Behauptung, so die Erwerbstätigkeit in dieser Gruppe zu steigern. In einer Evaluierung heißt es: „[Es] scheint die Novelle am Einstellungsverhalten von DienstgeberInnen (noch) nicht die erhofften Veränderungen bewirkt zu haben“ (Sozialministerium, Juli 2013). Tatsächlich steigt der Anteil von arbeitslosen Menschen mit Behinderung!
Da ist wohl auch die Lockerung des Kündigungschutzes ab 50+ wenig zielführend, um Ältere im Ersten Arbeitsmarkt wieder dauerhaft zu verankern. Vielmehr profitieren davon die ArbeitgeberInnen, die „teure“ ältere leichter loswerden oder die Erfahrung und Expertise oft langgedienter Fachleute zu einem Spottpreis absaugen können: immerhin werden bis zu 50 % der Lohnkosten aus den Mitteln des AMS refundiert.
Selbst die sinnloseste „Maßnahme“ ist Arbeitslosen „zumutbar“
Welcher Arbeitsplatz oder welche AMS-Maßnahme als „zumutbar“ gilt, wird vom Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) bestimmt. Und „zumutbar“ ist im großen Ganzen alles, was der „körperlichen Fähigkeit“ entspricht und keine „Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichkeit“ darstellt. Das öffnet Schikanen seitens des AMS die Tür: So sollen arbeitslose PersonalchefInnen lernen, wie man einen Lebenslauf schreibt; gelernte InstallateurInnen stecken in Coachings über „gesunde Ernährung - Erfolg in der Arbeit“; studierte BiologInnen lässt man „Lebensbäume“ zeichnen.
Dadurch, so das AMS, „sollen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert werden.“ Dazu passt, dass die TrainerInnen der diversen Einrichtungen wie „ibis-Acam“, „Trendwerk“ etc. zumeist selbst nur prekär beschäftigt sind und alle halben Jahre um ihren eigenen Job bangen müssen.